Rechtsprechung
   LG Erfurt, 28.11.2001 - 3 O 1297/01   

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https://dejure.org/2001,21058
LG Erfurt, 28.11.2001 - 3 O 1297/01 (https://dejure.org/2001,21058)
LG Erfurt, Entscheidung vom 28.11.2001 - 3 O 1297/01 (https://dejure.org/2001,21058)
LG Erfurt, Entscheidung vom 28. November 2001 - 3 O 1297/01 (https://dejure.org/2001,21058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Wurden bei einem Kfz-Diebstahl Vorschäden bewußt nicht angegeben, so wird die Versicherung leistungsfrei.

  • RA Kotz

    Kfz-Diebstahl: Vorschäden nicht angegeben - Versicherung leistungsfrei?

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus LG Erfurt, 28.11.2001 - 3 O 1297/01
    Bei einer Fahrzeugversicherung kann sich der Versicherer allerdings nur dann auf völlige Leistungsfreiheit berufen, wenn die vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht generell geeignet ist, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (BGH VersR 1984, 228).

    Die Klägerin hat auch nicht dargelegt und bewiesen, daß ihr kein erhebliches Verschulden zur Last fällt (BGH VersR 1984, 228).

  • BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75

    Leistungspflicht einer Kfz-Versicherung bei Diebstahl - Existenz von zwei

    Auszug aus LG Erfurt, 28.11.2001 - 3 O 1297/01
    Nach der Rechtsprechung spricht im hierzutreffenden Fall einer objektiven Obliegenheitsverletzung sogar eine Vermutung für eine vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers (BGH VersR 1976, 849, 850), weil allein der Versicherungsnehmer in der Lage ist, die ihn entlastenden Umstände darzulegen.
  • OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94

    Versicherungsverlust wegen Falschangaben

    Auszug aus LG Erfurt, 28.11.2001 - 3 O 1297/01
    Wenn das Oberlandesgericht Nürnberg (NJW-RR 1996, 544) einen Hinweis in gleichem Druck und Druckgröße wie im Fragenkatalog nicht genügen läßt, sondern einen drucktechnisch besonders hervorgehobenen Hinweis verlangt, folgt dem das erkennende Gericht nicht.
  • OLG Hamm, 06.10.1997 - 6 U 77/97

    Anspruch auf Rückzahlung einer erbrachten Diebstahls-Kaskoversicherungsleistung;

    Auszug aus LG Erfurt, 28.11.2001 - 3 O 1297/01
    Nach der Rechtsprechung muß der Versicherungsnehmer die vom Kaskoversicherer gestellte Frage nach Vorunfällen sogar dann wahrheitsgemäß beantworten, wenn die Vorunfälle aus früheren Regulierungen bei dem Versicherer aktenkundig sind (OLG Hamm zfs 1999, 21), weil keineswegs immer gewährleistet ist, daß bei unzutreffenden Angaben des Versicherten der Versicherer durch Nachforschen in seinen Unterlagen noch rechtzeitig vor der Regulierung des neuen Versicherungsfalles Kenntnis von den alten Unfällen erhält.
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